Ludwig II. von Bayern (1845 – 1886) pflegte einen extravaganten Lebensstil, baute aufsehenerregende Schlösser, starb früh und wurde zur Legende. Damit allerdings ist der bayerische König keineswegs ausreichend beschrieben, wie Dr. Christoph Botzenhart auf Einladung der Otto-von-Bismarck-Stiftung in seinem Online-Vortrag aufzeigte. Der Rückzug des (vermeintlichen) „Märchenkönigs“ aus der Öffentlichkeit sei nicht aus Desinteresse geschehen, so die zentrale These des Historikers, sondern durch ein Leiden an der politischen Situation bedingt gewesen.
In einer politisch sehr bewegten Zeit stand Ludwig II. 22 Jahre lang als regierender König an der Spitze eines bedeutenden deutschen Staates. Botzenhart erläuterte unter Hinweis auf die bayerische Verfassung von 1818 zunächst dessen Rechte und Pflichten: In dieser konstitutionellen Monarchie war der König voll und ganz in die Regierungsgeschäfte eingebunden, er berief die Minister, die sich nicht dem Landtag zu verantworten hatten, und ernannte die Reichsräte, die eine der beiden Kammern des bayerischen Landtages bildeten. Die Gesetzgebung konnte nur gemeinschaftlich durch König und Landtag erfolgen, wobei letzterer auch noch über das Budgetrecht verfügte.