Mit den Novemberverträgen von 1870 traten Bayern, Württemberg, Baden und der südliche Teil des Großherzogtums Hessen dem Norddeutschen Bund bei, der kurzzeitig den Namen „Deutscher Bund“ tragen sollte. Dies hatte zur Folge, dass die Verfassung des Norddeutschen Bundes an die politische Entwicklung angepasst werden musste. Am 10. Dezember 1870 stimmte auch der Bundesrat als Vertretung der deutschen Bundesstaaten der neuen Verfassung zu, änderte aber die Staatsbezeichnung in „Deutsches Reich“ und die Bezeichnung des Staatsoberhauptes in „Deutscher Kaiser“. Da die Novemberverträge am 1. Januar 1871 in Kraft traten, gilt dieses Datum als formelles Gründungsdatum des Deutschen Reiches. Am 18. Januar 1871, dem 170. Jahrestag der Errichtung des preußischen Königtums, versammelten sich neben einer Reihe von Bundesfürsten eine Vielzahl von Heerführern sowie einige Vertreter des Reichstags im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles, um der Akklamation des Königs von Preußen zum deutschen Kaiser als dem repräsentativen und symbolischen Schlusspunkt der Reichsgründung beizuwohnen.
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