Am Abend des 3. August 1870 erreichte die 2. Division des 1. Französischen Armeekorps unter dem Kommando des Generals Charles-Abel Douay die unmittelbare Umgebung der Festungs- und Grenzstadt Weißenburg (Wissembourg) im Elsass. Am folgenden Tag trafen die Franzosen auf vorrückende Einheiten der 3. Armee, die erstmalig aus preußischen und süddeutschen Einheiten zusammengesetzt war und dem Kommando des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen unterstand. Die Schlacht von Weißenburg endete mit einer Niederlage der Franzosen. General Douay fiel am späten Vormittag des 4. August in seiner Stellung auf dem Geisberg beim Ausrichten einer Mitrailleuse durch deutschen Artilleriebeschuss. Der Leichnam des Generals wurde geborgen und in das Gehöft Schafbusch verbracht, das als Notlazarett diente.
Die Blätter des Kalenders aus dem Jahr 2020 zeigen Darstellungen des Deutsch-Französischen Kriegs aus dem Archiv der Otto-von-Bismarck-Stiftung
Als Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes, preußischer Ministerpräsident und Außenminister war Otto von Bismarck Leiter der zentralen zivilen politischen Entscheidungsinstanzen und damit Angehöriger des Großen Hauptquartiers, der mobilen strategischen Kommandozentrale des preußischen Heeres und der Streitkräfte der verbündeten süddeutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71. Daher befanden sich Bismarck und seine ihn begleitenden Mitarbeiter während des gesamten Feldzugs in unmittelbarer Nähe Wilhelms I. sowie des preußischen Generalstabs. Je nach Standort des Großen Hauptquartiers musste auch für das „Bundeskanzleramt im Felde“ eine Unterkunft gefunden werden, die häufig nur den einfachsten Ansprüchen genügte. Während dem „Chef“ (Bismarck) in der Regel ein eigenes Arbeits- und Schlafzimmer zur Verfügung stand, mussten sich dessen Begleiter nicht selten Räumlichkeiten teilen, in denen gearbeitet, gegessen und geschlafen wurde. Die Gesamtzahl der Personen des mobilisierten Bundeskanzler- und Auswärtigen Amts betrug zum Ende des Krieges um die zwanzig Mitarbeiter, angefangen von den Räten bis hin zu den Kanzleidienern.