Die nächste Zukunft ist gesichert. Neuer Kooperationsvertrag für das Bismarck-Museum in Schönhausen unterzeichnet
In Friedrichsruh ist erfreuliche Post eingetroffen: der neue Kooperationsvertrag, mit dem die nächste Zukunft des Bismarck-Museums in Schönhausen (Elbe) finanziell abgesichert wird. Die Otto-von-Bismarck-Stiftung kann damit ihre historisch-politische Bildungsarbeit am Geburtsort des ersten Reichskanzlers fortsetzen.
Mit dem Bismarck-Museum in Schönhausen unterhält die Otto-von-Bismarck-Stiftung als einzige Politikergedenkstiftung des Bundes einen Standort in den neuen Ländern. Das Museum befindet sich in einem Seitenflügel des Herrenhauses von Gut Schönhausen, in dem Otto von Bismarck am 1. April 1815 geboren wurde. Die DDR ließ das Haupthaus zwar sprengen, der Seitenflügel aber blieb erhalten und wurde mit Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt aufwendig saniert und als Museum ausgebaut. Zu besichtigen sind dort vor allem viele der Geschenke, mit denen Bismarck für seinen maßgeblichen Beitrag zur Gründung des deutschen Nationalstaates 1871 gewürdigt wurde. Der überwiegende Teil dieser Exponate besteht aus Leihgaben des Landes, die für das Museum von der Erbengemeinschaft von Bismarck angekauft wurden.
Die Otto-von-Bismarck-Stiftung leitet seit der ersten Kooperationsvereinbarung, die im Jahr 2007 in Kraft trat, die wissenschaftliche und museale Betreuung. Sie hat mit ihrem Angebot von Vorträgen und Veranstaltungen für die Öffentlichkeit ebenso wie für Schulklassen das Museum mit seiner barocken Parkanlage zu einer wichtigen Kultur- und Bildungsinstitution in der Region werden lassen. Diese Arbeit kann nun auf der Basis des neuen Vertrags fortgesetzt werden. Für die Otto-von-Bismarck-Stiftung leitet Dr. Andrea Hopp weiterhin die museal-wissenschaftliche Betreuungsarbeit. Die Kosten für die Museumspädagogik – den Arbeitsbereich von Katja Gosdek – sowie für die Aufsicht übernimmt das Land Sachsen-Anhalt mit jährlich 130.000 Euro (Personal- und Sachkosten). Die Liegenschaft wird weiterhin von der Gemeinde zur Verfügung gestellt, außerdem trägt sie die Betriebskosten und übernimmt die Parkpflege. Vierter Kooperationspartner ist der Landkreis Stendal, der einen jährlichen Beitrag in Höhe von 5.000 Euro leistet. Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres bis zum 1. Dezember 2023 und damit ausnahmsweise nur drei statt der bisher üblichen fünf Jahre. Das sachsen-anhaltinische Ministerium für Kultur und die Otto-von-Bismarck-Stiftung hoffen, wieder zu einer fünfjährigen Laufzeit zurückkehren zu können, um die Basis der gemeinsamen historisch-politischen Bildungsarbeit weiter zu stärken.